Väteraufbruch für Kinder Gruppe Rhein Neckar
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Das Wechselmodell

Videobeitrag von Frau Sünderhauf durch klicken auf das Foto 

 

Frau Professor Hildegund Sünderhauf hat zu diesem Thema geforscht und ein grundlegendes Werk verfasst. Sie kritisiert: „Deutsches Familienrecht verschärft Konflikte. Es schafft Gewinner und Verlierer.“ Das ist in vielen Bereichen so, wenn ums Sorge- oder Umgangsrecht,  um Wohnung, um Unterhalt, Zugewinn, Vermögen gestritten wird. Das Wechselmodell dagegen geht von gleichberechtigten Elternteilen und den Kindern aus.-

Es kann nicht so bleiben, wie es ist, der eine erzieht allein, der andere „liefert“, ist laut Sünderhauf eine immanente Forderung der Lebensform „Alleinerziehen“. Durch Alleinerziehen entstehen –das zeigen alle empirischen Forschungen dazu – „Stessoren“ für das Kind und den alleinerziehenden Elternteil, wie Verlust eines Elternteils, Überlastung des alleinerziehenden Elternteils, ökonomische Probleme, elterliche Konflikte, die sich immer dann einstellen, wenn der eine Elternteil „Verlierer“ und der andere „Gewinner“ ist.

Das Wechselmodell bietet in Bezug auf besagte „Stressoren“ Chancen und Ressourcen diese abzubauen. Am wichtigsten: Durch das Wechselmodell wird der Verlust eines Elternteils vermieden. Gegenwärtig verlieren 20 bis 40 Prozent der Kinder nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil. Gefragt werden muss allerdings, ob es noch als „Kontakt“ zu bezeichnen ist, wenn zu Weihnachten oder am Geburtstag ein Geschenk vorbeigebracht wird – und vielleicht noch in unregelmäßigen Abständen Telefonate stattfinden. -

Das Wechselmodell erfreut sich – ganz im Gegensatz zum Ausland – bei der deutschen Justiz geringer Beliebtheit. Deutsche Gerichte machen selten Wechselmodell- Entscheidungen, wenn es um die elterliche Sorge geht. Festzuhalten ist, dass das Wechselmodell eigentlich der klassische Ausdruck, die Realisierung der gemeinsamen elterlichen Sorge, der elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung ist. Entsprechend gehört das Thema Wechselmodell zum Komplex elterliche Sorge. Geht man von der Häufigkeit der Urteile aus, so finden sich im  Umgangsrecht  häufiger Wechselmodell Entscheidungen. Allerdings ist Umgang nach dem Wechselmodell auch da eine Randerscheinung.

Grundgesetz und Wechselmodell

Das Grundgesetz ist eindeutig. Artikel 6 legt fest: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Das Grundgesetz suggeriert geradezu ein Wechselmodell, wenn Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern, ja sogar ihre wichtigste Pflicht sind. Dafür hat der Staat zu sorgen, dass dieses Recht wahrgenommen wird. Er hat quasi auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieses Recht wahrgenommen werden kann. Daran ändert auch die Trennung des Paares nichts, denn Eltern bleiben Eltern trotz Trennung und Scheidung.

Ein Wechselmodell wird auch in Artikel 3, dem Gleichheitsartikel, zumindest suggeriert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ein Wechselmodell schafft Gleichberechtigung zwischen den Partnern, ja es ist strukturell auf Gleichberechtigung angelegt.

Sünderhuf kritisierte in dem Zusammenhang: „Das Recht des Erwachsenen auf freie Entfaltung wird deutlich über das Recht des Kindes auf beide Eltern gestellt.“

Ganz im Gegensatz zu Justiz findet das Wechselmodell große Resonanz Betroffenen, immer mehr Betroffene wollen es praktizieren, sehen darin eine Lösung von Sorge- und Umgangsproblemen.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang, dass in den neuen Bundesländern das Wechselmodell häufiger praktiziert wird als in den alten. „Das hängt mit der Berufstätigkeit der Frauen zusammen, wie ähnliche Zahlen Schweden oder Belgien belegen.“, meint Sünderhauf. Hinzu kommt auch eine bessere Infrastruktur bei den Betreuungseinrichtungen.

Was sagt die Forschung zum Wechselmodell?

In Deutschland gibt es so gut wie noch keine Forschung. Hildegund Sünderhaufs Buch zum Wechselmodell ist ein echter „Ausreißer“.Wie so oft, wenn es um Scheidung & Kinder geht, wird in den USA, in Australien und in einigen anderen Ländern geforscht.

Übereinstimmung herrscht in diesen Untersuchungen darin,

  • dass Väter im Wechselmodell stärkere Beziehung zu den Kindern haben.
  • dass das Wechselmodell nicht „auf Kosten der Mutter“ geht, vielmehr haben die Kinder im Wechselmodell auch einer bessere Beziehung zur Mutter.
  • dass Kinder, deren Eltern ein Wechselmodell praktizieren, zufriedener sind als im Residenzmodell. Diese Zufriedenheit strahlt auch auf die Umgebung aus, auf Schule, Freunde.  

Das Wechselmodell in der Diskussion und Kritik

Kritisiert und argumentiert wird oft, für Kinder entsteht eine große Belastung durch häufigen Wechsel? Sünderhauf verweist darauf, dass es dafür keine empirischen Belege gibt. Wechsel sind beim Residenzmodell häufiger, insbesondere wenn der nicht betreuende Elternteil während der Woche Umgang hat. Beim Wechselmodell sind die Besuchszeiten länger, daher weniger Wechsel.

Ein weiterer Vorwurf gegenüber dem Wechselmodell: Unter den häufigen Wechseln leide die emotionale Stabilität, das Kind habe keinen festen Wohnsitz. „Emotionale Stabilität wird durch Beziehungskontinuität gesichert, durch Beziehung zu beiden Eltern, den Großeltern, den Verwandten, nicht durch einen festen Wohnsitz. Es ist nachgewiesen, dass Kinder im Wechselmodell insgesamt physisch und psychisch gesünder sind.“, hob Sünderhauf hervor. Auch die „Erwachsenen“, also die Eltern sind im Wechselmodell zufriedener: Sie haben mehr Privatleben, können Beruf und Kinder vereinbaren, sie sind zufriedener, weil der Kontakt zum Kind gesichert ist.

Vergleicht man mit anderen Ländern, so stellt sich die Frage: Warum ist das Wechselmodell in Deutschland noch nicht angekommen? Laut Sünderhauf fehlt in Deutschland einfach noch die Forschung. Andererseits liegt es an einer negativen Einstellung gegenüber dem Wechselmodell: Es steht quasi als Axiom fest, ein Wechselmodell ist nicht möglich, wenn sich die Eltern nicht verstehen. Dagegen stellt Sünderhauf die These: „In hochstreitigen Fällen hilft eigentlich nur das Wechselmodell, mit strengem Wechselplan, den beide einzuhalten haben.“

Nicht ganz zu Unrecht wird oft kritisiert, dass der Begriff Wechselmodells unglücklich sei, weil er häufigen Wechsel und wenig Stabilität suggeriert. Der Begriff „Doppelresidenz“ drückt eher das aus, was gemeint, Kinder haben zwei Zuhause.

Manchmal wird behauptet und kritisiert: Für das Praktizieren eines Wechselmodells müssen viele ideale Voraussetzungen gegeben sein. Sünderhauf stellte klar, dass eigentlich nur hauptsächlich Wohnortnähe ein unbedingtes Erfordernis ist. Dies ist notwendig wegen Kontinuität von Schule, Betreuungseinrichtungen , Vereinen, Freunden. Das steht ganz im Gegensatz zu der Tatsache, dass beim Residenzmodell oft sehr lange Fahrten nötig sind, um nur ein Minimum an Kontakt zu erreichen.

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